Das gesamte hinterlassene Vermögen des Erblassers in Irland geht im Erbfall völlig unabhängig von Testamenten oder Erbverträgen nach dem irischen Erbrecht an einen Nachlasstreuhänder. Dieser Verwalter des Nachlasses wird in Irland „personal representative“ genannt. Er verwaltet das Vermögen des Erblassers über bis zur Auseinandersetzung. Bei einem Hausbau Vorhaben in Irland sollte ein Erblasser dies stets bedenken. Die Kosten für den Nachlasstreuhänder werden aus dem Nachlass bezahlt. Wie auch in Deutschland kann der Erblasser oder ein Gericht den Treuhänder bestimmen. Er bezahlt alle Schulden und verteilt das Erbe so wie vorgegeben entweder nach der letztwilligen Verfügung oder den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Erbe kann die irische Erbschaft ohne jegliche zusätzliche Erklärung annehmen. Auch das irische Erbrecht kennt die Erbteilsausschlagung. Der Erbe kann also ablehnen, sofern er den Eindruck gewonnen hat, dass der Nachlass kein Guthaben, sondern nur Schulden bedeutet.

Die Abwicklung eines Erbfalles findet häufig am letzten Wohnort des Erblassers statt

Ein irischer Erbfall soll nach dem Recht des Staates ausgeführt werden, in dem der Verstorbene zu seinem Tod ansässig war. Es ist also durchaus ein Unterschied zu sehen zwischen dem letzten Wohnort und der Staatsbürgerschaft. Doch gemäß den Gesetzen in Irland ist der faktische Wohnort eines Menschen weniger entscheidend als seine Beziehung zu einem Rechts System.

Immobilien Vermögen werden im Erbfall aufgrund des Rechts des Landes abgewickelt, in dem diese gegenständlichen und unbeweglichen Vermögenswerte stehen. In einigen Ländern hat man die Möglichkeit auszusuchen, welches Erbrecht ihm genehmer ist. werden soll. In Irland ist das nicht möglich, hier kann auf den Erbfall das anzuwendende Recht nicht frei gewählt werden. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.